CO2-Budget Schweiz für max. 1,5°C

2020-05

Ermittlung des CO2-Budgets für die Schweiz unter teilweiser Berücksichtigung von historischen Emissionen

Bei der Ermittlung der CO2-Budgets für einzelne Länder spielen verschiedene Aspekte eine Rolle – unter anderem die historischen Emissionen. Werden diese bei der Berechnung des für die Schweiz verbleibenden CO2-Budgets ab 1990 berücksichtigt (Erscheinen des ersten IPCC-Berichts), ist das Budget bereits seit 2019 aufgebraucht.

In der unten verlinkten Berechnung wird das verbleibende CO2-Budget der Schweiz berechnet – für den Fall, die Obergrenze von max. 1,5°C, zu 66% nicht zu überschreiten. Dabei werden die historischen Emissionen ab 1990 berücksichtigt, dem Jahr, in dem der erste Bericht des Weltklimarats erschien. Zudem erfolgt eine Berechnung mit Berücksichtung der historischen Emissionen ab dem Jahr 2010 (Zeitpunkt des Beschlusses an der COP 16 in Cancún zur 2°C-Obergrenze, mit der das extrem knappe Budget quantifizierbar wurde). Mit dem Referenzjahr 2010 reichen die Emissionen für die Obergrenze von max. 1,5°C bis um 2030. Allerdings vorbehältlich dessen, dass die hohen grauen Emissionen der Schweiz, die Emissionen aus dem Fliegen oder des Finanzplatzes Schweiz nicht berücksichtigt sind.

Methodisch baut die Berechnung auf einer Studie aus dem Jahr 2017 von EBP Schweiz AG auf, die vom WWF Schweiz in Auftrag gegeben wurde. Bei der Berechnung wurden die mit dem SpecialReport zu 1,5° (SR15, 2018) gegenüber dem AR5 (2014) angepassten Budgets berücksichtigt.

FAZIT: Um die 1,5°C-Obergrenze mit 66% Wahrscheinlichkeit einzuhalten – auch ohne Negativemissionen –, lebt die Schweiz bei Berücksichtigung ihrer anteiligen historischen Emissionen von 1990-2017 seit April 2019 global auf Pump! Wird ein für die Schweiz wesentlich günstigerer Ansatz gewählt, der die Emissionen zwischen 1990 und 2010 aussen vor lässt, reicht das Budget noch bis 2034 resp. bis 2029 – wohlgemerkt ohne Berücksichtigung ihrer etwa doppelt so hohen grauen Emissionen im Ausland, ohne Flugemissionen, und ohne der Treibhausgaswirksamkeit des Finanzplatzes Schweiz im Ausland.

Mit dem Abkommen von Paris wurde die historische Verantwortung (Art. 4 Abs.1) implizit thematisiert, insofern den Entwicklungsländern gegenüber den industrialisierten Ländern mehr Zeit eingeräumt werden soll. Dies spricht für einen Ansatz, der die hochindustrialisierten Länder historisch auch in die Pflicht nimmt. Vor allem legt dies auch der Grundsatz der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und Fähigkeiten (Art.2 Abs.2) nahe. Dieser Grundsatz wird gerade in Bezug auf das bereits aufgebrauchte oder äussert knappe Restbudget und vor dem Hintergrund des grossen CO2-Rucksacks der Schweiz im Ausland (graue Emissionen) sehr relevant und nimmt die Schweiz in die Pflicht. Nicht nur, dass sie sich vehement dafür einsetzt, ihre Emissionen so rasch als möglich auf (netto-) null zu senken, sondern auch, um andere, vor allem ärmere Staaten bei deren Minderungsbemühungen zu unterstützen.

Download (pdf) 20200510_CO2-Restbudget-Schweiz_as.pdf

Nachtrag 2022: Im März 2022 legte das HEKS eine Studie vor, nach der das Budget der Schweiz im Frühjahr 2022 aufgebraucht war. Ihr liegen leicht unterschiedliche gerechtigkeitstheoretische Überlegungen zu Grunde, wie den Berechnungen oben. Das HEKS liess dabei die Frage, welcher Verteilungsschlüssel des global endlichen Budgets auf einzelne Länder verwendet werden soll, von verschiedenen Vertreter*innen (aus Wissenschaft, Kirche etc.) beurteilen.