Dringlichkeitsleugnung und Verfehlung 1,5°-Ziel durch Bundesrat

2019-10

Unzureichende und mutlose Antworten des Bundesrats auf drei klima- & verkehrspolitische Vorstösse – Ein Kommentar

Im Nationalrat wurden im Frühjahr 2019 u.a. drei Vorstösse eingereicht, mit denen ein Bogen von der bundesrätlichen Klimapolitik zu einer klimapolitisch motivierten Verkehrspolitik aufgespannt werden kann. Diese wurden vom Bundesrat im September beantwortet. Im folgenden Kommentar werden seine Antworten beleuchtet. Aus ihnen geht zusammenfassend hervor:

Der Bundesrat

  • möchte die Klimapolitik der Schweiz am 1,5°-Ziel ausrichten. Dennoch beabsichtigt er nicht, angemessene Konsequenzen aus den Erkenntnissen des 1,5°C-Sonderberichts des IPCC vom Herbst 2018 zu ziehen, der das global extrem knappe CO2-Budget aufgezeigte. Indem der Bundesrat den Budgetansatz ablehnt, macht er sich stattdessen auf einen Budget-Blindflug. Dadurch verschleiert er nicht nur die Dringlichkeit entschiedenen Handelns, sondern auch, dass die Schweiz das 1,5°-Ziel komplett verfehlen wird;
    Vgl. Interpellation 19.3780 (Beat Jans): Umsetzung der Erkenntnisse des jüngsten Klimaberichtes 
  • lässt für den Verkehrssektor – und damit eine der grossen Hürden bisheriger Klimapolitik –völlig im Unklaren, wie er das Wissen um das extrem knappe, verbleibende Schweizer CO2-Budget gemäss des 1,5°C-Sonderberichts entsprechend herunterbrechen möchte;
    Vgl. Motion 19.3472 (Jürg Grossen): Für einen CO2-Absenkpfad im Strassenverkehr
  • … legt bezüglich der von ihm verwendeten, klimapolitischen Entscheidungsgrundlagen für den Strassenbau nicht ausreichend dar, warum diese angemessen (sachlich richtig) sind;
    Vgl. Interpellation 19.3506 (Michael Töngi): Zu positive Beurteilung der Reisezeitgewinne in Kosten-Nutzen-Analysen bei Strassenbauvorhaben?

Download kompletter Kommentar (pdf)

Paris-Abkommen: Positionen des ARE bei Richtplanungen & Nationalstrassenbau?

2019-04

Anfrage beim ARE bezüglich Paris-Abkommen, Raumplanung & Mobilität

In unserer Anfrage an das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) fragen wir, welchen Einfluss die völkerrechtsverbindliche Ratifizierung des Paris-Abkommens auf die Vernehmlassungs- und Genehmigungspraxis des ARE bei der kantonalen Richtplanung hat.
Zudem hinterfragen wir die Richtigkeit der Modelle, mit denen Nationalstrassenbau simuliert wird. Denn die Modelle prognostizieren, dass Verkehrsteilnehmer*innen durch Strassenbau im Ergebnis Reisezeit einsparen (Reisezeitgewinne). Empirische Verkehrserhebungen (Mikrozensus Schweiz) kommen aber zu einem anderen Schluss: Die Tagesunterwegszeiten sind über die Jahre praktisch konstant (sie steigen vielmehr ganz leicht). D.h., die Modelle bilden den Verkehr, der entsteht, wenn man die eingesparte Zeit in Verkehr reinvestiert (Rebound-Effekt des sekundär induzierten Verkehrs), nicht wirklichkeitsgetreu ab. Damit sind aber auch die Kosten-Nutzen-Analysen hochfragwürdig, die den politischen Beratungen über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) zugrunde liegen. Sie bilden Nutzen ab, wo sie sich nicht einstellen und weisen negative Effekte durch Mehrverkehr nicht angemessen aus. Es ist anzunehmen, dass die politische Beratung bei einem negativen Kosten-Nutzen-Verhältnis anders verlaufen würde.

Anfrage KlimaVerantwortungJetzt an das ARE vom 11.04.2019 (pdf)

2019-10

Zur Thematik Klima & Verkehr siehe auch den Kommentar von klimaverantwortungjetzt auf die Antworten des Bundesrats auf 3 Vorstösse im Nationalrat