Teilrichtplan Energie Basel-Stadt: Fehlende Kompatibilität mit dem 1,5°C-Ziel des Paris-Abkommens
Im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung zum kantonalen Teilrichtplan Energie wird von KlimaVerantwortungJetzt kritisiert, dass die kantonale Energieplanung sich weder dem Ziel verpflichtet, die globale Temperaturerhöhung auf 1,5°C zu begrenzen, noch dem (schwächeren) Ziel des Paris-Abkommens (deutlich unter 2°, möglichst 1,5°). Zudem werden etliche energierelevanten Themen (graue Energie, Mobilität, Konsum, Strom etc.) erst gar nicht betrachtet.
Anfrage beim ARE bezüglich Paris-Abkommen, Raumplanung & Mobilität
In unserer Anfrage an das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) fragen wir, welchen Einfluss die völkerrechtsverbindliche Ratifizierung des Paris-Abkommens auf die Vernehmlassungs- und Genehmigungspraxis des ARE bei der kantonalen Richtplanung hat. Zudem hinterfragen wir die Richtigkeit der Modelle, mit denen Nationalstrassenbau simuliert wird. Denn die Modelle prognostizieren, dass Verkehrsteilnehmer*innen durch Strassenbau im Ergebnis Reisezeit einsparen (Reisezeitgewinne). Empirische Verkehrserhebungen (Mikrozensus Schweiz) kommen aber zu einem anderen Schluss: Die Tagesunterwegszeiten sind über die Jahre praktisch konstant (sie steigen vielmehr ganz leicht). D.h., die Modelle bilden den Verkehr, der entsteht, wenn man die eingesparte Zeit in Verkehr reinvestiert (Rebound-Effekt des sekundär induzierten Verkehrs), nicht wirklichkeitsgetreu ab. Damit sind aber auch die Kosten-Nutzen-Analysen hochfragwürdig, die den politischen Beratungen über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) zugrunde liegen. Sie bilden Nutzen ab, wo sie sich nicht einstellen und weisen negative Effekte durch Mehrverkehr nicht angemessen aus. Es ist anzunehmen, dass die politische Beratung bei einem negativen Kosten-Nutzen-Verhältnis anders verlaufen würde.